Feinstaub – das Monster aus Brüssel

 

 

 

Seit dem 1. Januar 2005 fühlen sich viele Bürger und Kommunen urplötzlich
durch das Phänomen „Feinstaub“ bedroht. Was war geschehen?

 

 

 

Im April 1999 (also fast 6 Jahre zuvor!) hatte die EU die

 

 

 

RICHTLINIE 1999/30/EG DES RATES

 

vom 22. April 1999

 
 
 

über Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und
Stickstoffoxide, Partikel und Blei in der Luft
 

 

erlassen.

 

 

 

Der darin enthaltenen Grenzwert für Partikel (PM10) –
das, was landläufig als „Feinstaub“ herumgeistert - 
von 50µg/m³ dürfe nicht öfter als 35mal im Jahr überschritten werden.

 

Bereits damals wußte man aus Messungen, dass dieser Grenzwert
an zahlreichen Messstationen nicht würde eingehalten werden können.
Aber weder Politiker, Medien noch Umweltverbände haben sich bis
zum 31. Dezember 2004 groß gerührt. Und pünktlich zum darauf
folgenden 1. Januar brach dann die Bedrohung über uns alle herein.

 

 

 

Was ist nun dieser Feinstaub (bzw. Partikel PM10)?

 

Die EU-Richtlinie definiert das so:

 

 

 

…„PM10“ die Partikel, die einen größenselektierenden Lufteinlaß
passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von 10 μm
eine Abscheidewirksamkeit von 50 % aufweist;

 

 

 

Alles klar? Vereinfacht ausgedrückt heißt das etwa: alles (aber
auch wirklich alles), was so tut, als hätte es einen Durchmesser bis
zu 10 µm und würde sich zu 50% irgendwo abscheiden. Das dies
keinesfalls nur Dieselrußpartikel und Material aus den Schornsteinen
sein müssen, dürfte auf der Hand liegen. Es gibt genauso gut natürliche
Quellen (Pollenpartikel, Anteile von Schimmelpilzen, ja sogar die
Meeresaerosole haben die passende Größe, etc.). Die Messstationen
können dies alles jedoch nicht unterscheiden! Wenn man dann noch
bedenkt, dass die kleineren Partikel (4 µm und kleiner) als die
gefährlicheren gelten, wird  der obige Grenzwert, der ja nur eine
Gesamtmasse und keine Teilchendifferenzierung angibt, völlig zur Farce.

 

 

 

Welche gesundheitlichen Gefahren bestehen durch den „Feinstaub“?

 

Sehr ausführlich wird dazu auf 57 Seiten Stellung genommen in der Schrift

 

 

 

Bewertung des aktuellen wissenschaftlichen
Kenntnisstandes

 

zur gesundheitlichen Wirkung
von Partikeln in der Luft

 

Arbeitsgruppe

 

„Wirkungen von Feinstaub auf die menschliche Gesundheit“

 

der Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN

 

Im Auftrag des Bundesministeriums für

 

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

 

Juli 2003

 

 

 

Danach belegen diverse epidemiologische Studien Erkrankungen
des Herz-Kreislaufsystems und des Atemtrakts. Wobei zu
fragen bliebe, wie die Belastunsanteile von PM10, Stickoxiden,
Schwefeldioxid und den zahlreichen sonstigen Luftbelastungen
einer industriell geprägten Umwelt in epidemiologischen
Untersuchungen getrennt eingeschätzt werden können.

 

 

 

Nicht verschwiegen werden sollte außerdem, dass es auch Studien
gibt, die das Ausmaß an feinstaubbedingten Gesundheitsgefahren
keinesfalls so sehen. Stellvertretend sei hier aus einem Vortrag
eines Dozenten einer Lungenklinik zitiert: “Unklar ist, warum einige
Studien diesen Zusammenhang nicht nachweisen konnten.“  Auf neuere
Studien mit Quellenangabe, die keinesfalls die der Richtlinie
zugrundeliegenden Ergebnisse liefern, verweist ein Leserbrief im
Deutschen Ärzteblatt des Jahres 2005 ( Deutsches Ärzteblatt 102,
Ausgabe 26 vom 01.07.2005, Seite A-1879).

 

 

 

Was wäre eine bessere Lösung als diese Richtlinie?

 

Die Datenlage ist widersprüchlich. Die Maßnahmen der Kommunen
gehen ausschließlich in Richtung Straßenverkehr (dabei wird der
Anteil des Straßenverkehrs auf irgendwo zwischen 17 und 50%
des PM10-Anteils geschätzt).

 

Es gibt seit jeher in der Umweltmedizin ein wichtiges Prinzip. Es heißt

 

ALARA :

 

Abkürzung von „as low as reasonably achievable
(so gering wie vernünftigerweise erreichbar)“.

 

Das bedeutet nichts anderes, als dass man die Konzentration
potentiell schädlicher Einwirkungen so niedrig hält, wie es nach
dem jeweiligen Stand der Technik möglich ist, ohne dass erst
irgendwelche obskuren Grenzwerte ermittelt werden müssen.

 

Dazu gibt es für den Straßenverkehr 2 gute Beispiele.
Als der Katalysator in den USA schon längst Standard war,
wurde bei uns lange herumgeeiert, bis er endlich verpflichtend wurde.
Ähnliches passiert jetzt mit dem Dieselrußfilter. Warum fordern die
Politiker der EU nicht per Gesetz den verbindlichen Einbau
dieser sicherlich für die Umwelt nützlichen Technologie in die Dieselfahrzeuge?
Lieber schieben sie den Schwarzen Peter per Richtlinie auf die damit völlig
überforderten Kommunen ab, die dann durch die Ängste ihrer Bürger unter
Druck geraten!

 

 

 

Daher zusammenfassend der Appell: Belastungsminderung,  wo immer
es geht und so weit es geht, aber verschont uns mit unsinnigen Grenzwerten!

 

 


 

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